Nachtrag:
2.4 und 5.8 GHz sind auch Amateurfunkbänder, allerdings nicht primär zugeteilt. Hier müssen wir uns deshalb den "rücksichtslosen" WLan-Funkern unterordnen, oder zumindest damit leben...
Im Protokoll der Polizei zum oben geschilderten Vorfall ist mir noch eine Sache wieder ins Bewusstsein gekommen, nämlich warum die Polizei so hektisch reagiert hat: Man ist nämlich zunächst von einer Straftat ausgegangen, bei der jemand mit einem 433 MHz Störsender die Schließanlagen der KFZ so "zustopft", dass Leute unbemerkt ihre Autos geöffnet stehen lassen. So etwas passiert auch auf Parkplätzen von Shopping-Centern u.ä. Die Kriminellen sind ja so rücksichtslos! So, und nun stelle man sich vor, im Wohngebiet XY haben viele Leute 433 MHz Tür- und Fensterkontakte, oder gar eine Billig-Alarmanlage, die auf der Frequenz arbeitet. Mehr muss ich nicht sagen...
Ach ja, dazu kommen die landwirtschaftlichen Anwendungen, bei denen GPS-gesteuert gesät und gedüngt wird, Vermessungsbüros, die ihre Referenzstationen bei 434 MHz betreiben, und und und, früher übrigens auch Verkehrsampeln. Wer also das "Glück" hat, keinen Funkamateur ums Eck wohnen zu haben, bekommt sein (433er)Fett auch anders weg.
So, das wollt ich noch loswerden; jetzt ist Schluss!
Gruß, Jörg