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    4. Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera

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    Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera

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    • MartinP
      MartinP @Negalein last edited by

      @negalein

      Ich stelle mir da ein paar Fragen

      Wieso durfte der Klagende vorher für sein Bauvorhaben (das erwähnte Mehrfamilienhaus?) das Grundstück des Beklagten benutzen? Wegerechte für das Grundstück?

      Das Haus der Beklagten scheint ein Einfamilienhaus zu sein? Wieso darf in solch einer Bebauungsituation dann plötzlich auf dem Nachbargrundstück ein großes Mehrfamilienhaus errichtet werden?

      Wo sonst gibt es ein Landgericht, dass es schafft, eine solche Sache innerhalb von vier(!) Monaten nach dem Vorkommnissen fertig durchzuverhandeln?

      Ich frage mich wie lange es wohl gedauert hätte, wenn der Bauherr des Mehrfamilienhauses während der Bauphase einen dieser allüblichen Big-Brother Kameratürme gegen Baumaschinendiebstahl auf das Baugrundstück gestellt hätte und das Landgericht über eine auf das Grundstück der Beklagten gerichtete Kamera entschieden hätte... ob das wohl auch in den vier Monaten "durch" gewesen wäre, oder "zufällig" das Fällen des Urteils so lange gedauert hätte, wie der Bau des Mehrfamilienhauses...

      Es scheint daneben so, dass der Klagende nicht einmal in diesem Haus wohnt....

      Negalein 1 Reply Last reply Reply Quote 0
      • Homoran
        Homoran Global Moderator Administrators @BananaJoe last edited by

        @bananajoe sagte in Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera:

        Also, vorher mit den Nachbar reden kann Ärger ersparen.

        nicht wenn die Kamera öffentliche Bereiche erfasst.
        Dazu gibt es sogar schon einige Urteile, bei denen Videotüranlagen Teile des öffentlichen Raums erfasst haben.
        Die Kamera dar ausschließlich das eigene Grundstück erfassen.

        MartinP 1 Reply Last reply Reply Quote 0
        • MartinP
          MartinP @Homoran last edited by

          @homoran said in Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera:

          Die Kamera dar ausschließlich das eigene Grundstück erfassen.

          Und darf nicht einmal den ANSCHEIN erwecken, sie würde den Öffentlichen Raum erfassen. Diese elektronischen Ausblendungen, die von Behörden und vor Firmengebäuden verwendet werden, um öffentliche Bereiche aus dem aufgezeichneten Bild auszuschließen sind sicherlich auch nicht statthaft, wenn der Betrieb einer elektronisch schwenkbaren Kamera, die auch strittige Bereiche durch Schwenken erfassen KÖNNTE unterlassen werden soll ...

          1 Reply Last reply Reply Quote 0
          • Jey Cee
            Jey Cee Developer @BananaJoe last edited by

            @bananajoe sagte in Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera:

            Die Kameras die ich kenne sind ganz schön laut dabei.

            Genau deswegen mag ich die, da fühlen sich die Leute beobachtet und die Hemmschwelle blödsinn zu machen steigt etwas.
            Allerdings würde ich die auch nie da Anbringen wo sie in den Öffentlichen Raum sehen kann.

            Auch bei festen Kameras im Außenbereich bin ich der Meinung das sie am Rand/Ecken angebracht werden sollten so das sie ins Grundstück hinein schauen und nicht raus.

            Und um die Frage von @MartinP zu beantworten: Bisher gab es zum Glück noch keinen Ärger wegen Kameras.

            Negalein MartinP 2 Replies Last reply Reply Quote 0
            • Negalein
              Negalein Global Moderator @MartinP last edited by

              @martinp sagte in Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera:

              Wieso durfte der Klagende vorher für sein Bauvorhaben (das erwähnte Mehrfamilienhaus?) das Grundstück des Beklagten benutzen? Wegerechte für das Grundstück?

              eventuell "befristetes Wegenutzungsrecht"?

              Das Haus der Beklagten scheint ein Einfamilienhaus zu sein? Wieso darf in solch einer Bebauungsituation dann plötzlich auf dem Nachbargrundstück ein großes Mehrfamilienhaus errichtet werden?

              Warum auch nicht? Wo siehst du da ein Problem?

              Wo sonst gibt es ein Landgericht, dass es schafft, eine solche Sache innerhalb von vier(!) Monaten nach dem Vorkommnissen fertig durchzuverhandeln?

              Das ist jetzt nichts weltbewegendes. Das geht Ruck Zuck.

              Ich frage mich wie lange es wohl gedauert hätte, wenn der Bauherr des Mehrfamilienhauses während der Bauphase einen dieser allüblichen Big-Brother Kameratürme gegen Baumaschinendiebstahl auf das Baugrundstück gestellt hätte und das Landgericht über eine auf das Grundstück der Beklagten gerichtete Kamera entschieden hätte... ob das wohl auch in den vier Monaten "durch" gewesen wäre, oder "zufällig" das Fällen des Urteils so lange gedauert hätte, wie der Bau des Mehrfamilienhauses...

              Ja, denn dann hätte der Mehrfamilienhausbesitzer auch die Probleme wie der Beklagte.

              Es scheint daneben so, dass der Klagende nicht einmal in diesem Haus wohnt....

              Muss er ja nicht. Er hat sie vermietet.
              Sein Grundstück, sein EEigentum, sein ....


              Nicht immer gleich alles negativ werten. Fakt ist, er hätte es nicht machen dürfen.
              Würde es dir gefallen, wenn dir dein Nachbar dauernd in den Garten filmt?

              1 Reply Last reply Reply Quote 0
              • Negalein
                Negalein Global Moderator @Jey Cee last edited by

                @jey-cee sagte in Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera:

                Auch bei festen Kameras im Außenbereich bin ich der Meinung das sie am Rand/Ecken angebracht werden sollten so das sie ins Grundstück hinein schauen und nicht raus.

                Ja, müssten sie rechtlich gesehen auch.

                Bei Videosprechanlagen müsste auch noch ein Hinweisschild angebracht werden.
                Macht nur keiner (ich auch nicht, aber da haben wir es am Land noch leichter).

                Homoran 1 Reply Last reply Reply Quote 0
                • Homoran
                  Homoran Global Moderator Administrators @Negalein last edited by

                  @negalein sagte in Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera:

                  Bei Videosprechanlagen müsste auch noch ein Hinweisschild angebracht werden.

                  Allerdings reicht das Hinweisschild nicht, wenn die Kamera öffentlichen Raum erfasst, um dies legal werden zu lassen.

                  Negalein 1 Reply Last reply Reply Quote 0
                  • MartinP
                    MartinP @Jey Cee last edited by

                    @jey-cee Das ist schön zu hören...
                    Unsere Nachbarschaft ist EIGENTLICH auch sehr pragmatisch...
                    Gibt eine Whatsapp-Gruppe, in der einen Nachbarin sogar die Videos ihrer Ring Türklingel teilt, wenn man wieder jemand z. B. mit einer Rahmenantenne um ihr Haus gestrichen ist, um eins der Autos vor der Tür durch Verlängerung des KeylessGo Signals des Autoschlüssels zu knacken...

                    Gibt ja noch einen Fallstrick... Ich habe mir für Experimente ESP32 Cams gekauft (waren bei den 40 Räubern im Angebot) Hatte vor, die in normale Feuchtraum-Aufputz-Verteilerdosen einzubauen. Ob das wohl schon als "getarnt" gilt?

                    https://dsgvo-gesetz.de/tdddg/8-tdddg/

                    Es ist verboten, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.

                    Negalein 1 Reply Last reply Reply Quote -1
                    • Homoran
                      Homoran Global Moderator Administrators last edited by

                      ich hab den Thread mal aus dem englischen Forum hierher verschoben

                      1 Reply Last reply Reply Quote 0
                      • Negalein
                        Negalein Global Moderator @Homoran last edited by

                        @homoran sagte in Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera:

                        Allerdings reicht das Hinweisschild nicht, wenn die Kamera öffentlichen Raum erfasst, um dies legal werden zu lassen.

                        Nö, das nicht.
                        Mir gings da um das Verständnis.

                        1 Reply Last reply Reply Quote 0
                        • Negalein
                          Negalein Global Moderator @MartinP last edited by

                          @martinp sagte in Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera:

                          Ob das wohl schon als "getarnt" gilt?

                          Ja/Nein
                          Kommt wieder darauf an, welchen Bereich du überwachen möchtest.

                          MartinP 1 Reply Last reply Reply Quote 0
                          • MartinP
                            MartinP @Negalein last edited by

                            @negalein Im Gesetz steht, schon der Besitz (!) sei strafbar ...
                            Also, womöglich schon, wenn die CAM-Module fertig zusammengebaut in der Verteilerdose mit Guckloch in der Schublade liegen ...
                            Schreibe ich eben mit fettem EDDING "Kamera" drauf 😉

                            Homoran Negalein 2 Replies Last reply Reply Quote 0
                            • Homoran
                              Homoran Global Moderator Administrators @MartinP last edited by

                              @martinp ich denke aber dass es da um Handys geht.
                              früher konnte man die so einstellen, dass sie lautlosen waren und Anrufe automatisch annahmen.
                              Dann ließ man so ein Handy irgendwo liegen, ging aus dem Ra6m und rief sich mit eibem zweiten Handy selber an und hörte den Raum ab.
                              Irgendetwas in der Richtung, da steht ja Telekommunikationsanlagen

                              MartinP 1 Reply Last reply Reply Quote 0
                              • Negalein
                                Negalein Global Moderator @MartinP last edited by

                                @martinp sagte in Landgericht - Streit um schwenkbare Kamera:

                                Guckloch

                                das ist das ausschlaggebende.

                                Es muss als Kamera ersichtlich sein.

                                Mini Guckilochi zählt da nicht. 😉

                                1 Reply Last reply Reply Quote 0
                                • MartinP
                                  MartinP @Homoran last edited by

                                  @homoran Alles mit Funk ist schon einmal eine Telekommunikationsanlage, also auch eine WLAN-Kamera

                                  Der Zoll hat sogar schon bezugnehmend auf diesem Paragraphen in Stofftieren versteckte 833 MHz ISM-Babyphones aus China aus dem Verkehr gezogen, weil sie geeignet waren, "das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören"

                                  https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20181207_SmartToys.html

                                  ""Solche Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Diese funkfähigen Sendeanlagen sind verboten"", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: ""Gerade in der Weihnachtszeit ist vernetztes Kinderspielzeug stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise zu informieren.""

                                  1 Reply Last reply Reply Quote 0
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